Prozess gegen drei Betrüger in der Verbrauchsmaterial Branche

Das Amtsgericht Offenbach verurteilte am 31. März 2014 drei Männer wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem Verkauf von Druckerzubehör. Sie erhielten eine Bewährungsstrafe, wobei die Strafen unterschiedlich ausfielen.

Drei Männer waren es, die für den Betrug beim Verkauf von Verbrauchsmaterial verantwortlich zeichneten. Die Gründe für die Tat blieben ungeklärt, keiner der drei Beschuldigten wollte das Amtsgericht Offenbach über die Beweggründe für den Verkauf von Produktfälschungen aufklären. Allerdings legten alle drei ein Geständnis ab, damit waren die Hintergründe nicht mehr relevant. Richter Manfred Beck und das Schöffengericht sprachen daher das Urteil wegen gemeinschaftlichen Betrugs. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Hintergründe zum Fall

Die Taten zogen sich von Oktober 2009 bis Juni 2012. Die verkauften Artikel trugen die Namen bekannter Hersteller und gingen an kommunale Einrichtungen und Händler im gesamten Bundesgebiet. Der Schaden beträgt etwa 28.000 Euro, wobei nicht alle Schäden noch feststellbar sind. Die Kartuschen in den Geschäftsräumen der Betrüger hatten einen Wert von ca. 400.000 Euro, sofern sie in den Handel gekommen wären. Die Produkte wurden im Juli 2012 sichergestellt.

In erster Linie waren die Brüder B. verantwortlich für den Betrug. Sie, 49 und 45 Jahre alt, arbeiteten mit einem Dritten zusammen. Zwei der Betrüger besitzen eine kaufmännische Ausbildung und waren daher imstande, den Verkauf zu leiten bzw. die Produktion zu überwachen. Die beiden genannten Brüder waren schon seit Mitte der 1990er Jahre im Bereich des Verkaufs von Computerzubehör tätig. Die Firmen „ecc printer Supplies“, „Ink & Toner UG“ sowie „Cartridge Supplies“ wurden 2006 gegründet und als Zwischenstationen für Markenprodukte genutzt. Später wurden hier auch selbst verschiedene Zubehörprodukte hergestellt.

Die Geschäfte liefen 2009 schlechter. Hier kam das Angebot von den Chinesen, gefälschte Kartonagen bekannter Hersteller zu verkaufen. Diese trugen sogar die wichtigsten Sicherheitsmerkmale. Leere Kartuschen wurden befüllt und mit einem Hologramm versehen. Die angebliche Originalware ging dann verpackt zu Endkunden oder Zwischenhändlern. Die Kunden beschweren sich aber über die mangelhafte Qualität bei den Händlern. Der Zubehörhersteller „Brother“ schaltete die Staatsanwaltschaft ein und trat im genannten Prozess als Nebenkläger auf.

Nach der Festnahme

Die Brüder B. wurden festgenommen und gingen für vier Tage in Untersuchungshaft. Danach wurde Kaution gestellt, die sich auf 150.000 Euro belief. Die beiden kamen dank eines Geldgebers aus den USA frei.

Richter Beck beriet sich mit den Schöffen und man einigte sich auf eine Bewährungsstrafe für die drei Schuldigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung trafen mit dem Gericht eine Absprache. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Brüder B. zwei Jahre Haft, da sie nicht vorbestraft waren. Die Haft soll für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Der dritte Beteiligte war bereits wegen Betrugs vorbestraft und wurde nur zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Außerdem müssen alle Beklagten Sozialstunden ableisten. Die Brüder B. wurden zu 500 Stunden, der Beklagte F. zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Zusätzlich forderte das Unternehmen „Brother“, das als Nebenkläger auftrat, eine bundesweite öffentliche Bekanntmachung des Falls sowie des Urteils. Hintergrund für diese Forderung ist die entstandene Rufschädigung durch die Plagiate. Eine Entscheidung dazu ist bislang noch nicht gefallen und wird erst noch erwartet.

(Quelle: http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/offenbach/offenbach-prozess-wegen-faelschung-druckzubehoer-3447141.html)

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